Herr Larbigs Einsatz für OER ist gut und nötig. Aber es wird mehr als ein Label, Linklisten und Materialdatenbanken nötig sein, um die Materialien auch wirklich rechtssicher nutzen zu können. Dazu werden Nutzungsbedingungen nötig sein, die an eine etablierte Lizenz angelehnt sind.
Vieles spricht dafür, nicht das Rad neu zu erfinden, sondern die bestehenden CC Lizenzen für die veröffentlichten Materialien zu nutzen, wie es auch schon auf oercommons zu einem Teil gemacht wird.
Schwierig wird es immer dann wenn Material ohne Lizenz veröffentlicht werden. Das schafft Unsicherheiten und Vorbehalte. Auf der letzten AdZ Regionalkonferenz in Köln habe ich den Kolleg_innen Creative Commons vorgestellt. Die meisten wußten nicht, das es ein solches juristisches Konstrukt gibt und haben es als eine Befreiung ihrer Materialien empfunden. Die meisten der nicht Nerds kennen die Lizenz nicht und sind wahrscheinlich auch vorher nie auf die Idee gekommen ihre Materialien zu veröffentlichen.
Das Problem mit Unterrichtsmaterialien ist ja vor allen Dingen, dass sie in der gedruckten Form häufig für die Lerngruppe nur bedingt geeignet sind. Anpassungen waren allerdings nur möglich, wenn die Materialien auch digital vorlagen oder wenn Schere und Prittstift griffbereit lagen. Legal war und ist das definitiv nicht, wird allerdings massenhaft praktiziert. Das hat, so würde ich unterstellen zu unerschöpflich großen Materialarchiven auf den Lehrer_innen Festplatten geführt. Das Problem ist allerdings, dass die Materialien zu einem Teil aus Copyright-Material zusammengestückelt wurden, und so ohne weiteres nicht veröffentlicht werden können. Deshalb war in bei der Regionalkonferenz in Köln ebenso wichtig Quellen aufzuzeigen, in denen man hochwertiges CC-Material bekommen kann.
Ich persönlich habe für die Veröffentlichung die Lizenz CC Namensnennung – nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen empfohlen. Unter gewissen Bedingungen könnte auch die gleiche Lizenz mit kommerzieller Verwertung eine kluge Entscheidung sein. Das würde es auch Schulbuchverlagen erlauben die veröffentlichen Materialien in einem Buch zusammenzufassen und in einem Buch zu veröffentlichen, solange sie ihren Käufern erlaubt, die Materialien bei Namensnennung verändern und damit anpassen zu können.
Bildungsmaterialien sollten anpassbar und remixbar sein. Wer kennt das nicht: Bestehende Präsentationen werden wie bestehende Foliensets behandelt und je nach Anlass neu zusammengestellt. Übungs- und Aufgabenblätter werden aktualisiert und eine gewisse Zeit wiederverwendet. Das ist das Mindeste, was man erwarten sollte in einer Read-Write-Kultur.
Dieser Artikel wurde inspiriert von der Dokumentation des Vortrags von Klaus Dautel.
dran denken, dass bei Liedgut (Notenvervielfältigung, Aufführung usw.) auch schnell die GEMA mitmischen will … es wäre grundsätzlich mal nicht schlecht, wenn Lehrer eine juristische Grundausbildung hinsichtlich ihre Medien/Materialien usw. erhalten. Auch so Haftungsfragen, wenn man fälschlicherweise etwas von sich gibt
Na, juristische Grundausbildung hört sich so an, als sollte man sich dafür mal eine Woche einschließen. Das Problem ist die tägliche Praxis und in der in der Urheberrechtsverstoß einfach nicht zu vermeiden. Bei Musik wird es natürlich doppelt böse, da hast du recht.
Nun ist es an uns, aktiv zu werden. Gedanken machen sich einige, wie das aussehen könnte.
Meiner Meinung nach ist ein erster und sicherlich sehr effektiver Schritt, dass wir die CC Botschaft in die Lehrerzimmer tragen. Da müsste wir nun überlegen, wie man das geschickt anstellen könnte, so dass man mehr erreicht als nur die in den kleinen Prozentteil der Lehrerinnen und Lehrer, die aktiv im Netz unterwegs sind. So wie jetzt beim #schultrojaner die Mainstream Medien aufmerksam wurden, so müsste man sie auch für dieses Ziel gewinnen können. Doch auch das wird noch nicht reichen.
Torsten Larbig sprach von einer Kampagne, die er starten möchte. Vielleicht könnte sie zunächst diese Zielsetzung verfolgen.
Ich nehme immer diejenige CC-Lizenz, die auch die kommerzielle Weiterverbreitung erlaubt. Die nicht-kommerzielle Variante ist zwar erst mal einleuchtender, aber letztlich ein Hindernis. Würde ich ein Bild unter eine non-commercial-Lizenz stellen, könnte es z.B. bei Wikipedia nicht eingebunden werden, wenn davon kommerzielle Produkte (CDs oder ähnliches) erstellt werden (Wikipedia verwendet nicht non-commercial). Und weshalb sollte jemand meinen Content nicht in etwas einbinden, was er anschließend verkauft? Ich verdiene ja sowieso nix damit, also wieso sollte es nicht jemand anders tun?
Hmm, ich denke creative commons ist eine super sache, um ein ausdrückliches „ja“ zur Weiterverwendung zu geben. Ich hab erstmal die noncommercial Lizenz gewählt, weil ja Alle im Einzelfall auch nachfragen können und ich dass dann immer noch fallabhängig aufweichen kann. Ich finde es eben wir bei opensource Software gut, wenn frei auch frei bleibt und eben nicht kommerziell, aber es gibt sicher auch mal Ausnahmen 🙂
@Hauke Trotz kommerzieller Verwendung bleibt die Datei doch frei! Und letztlich bringt derjenige, der dein Bild verwendet, in der Regel ja auch eine Eigenleistung, nämlich indem er dein Bild mit anderen Medien kombiniert und etwas „größeres Neues“ daraus macht…
Mir macht es nichts aus, wenn sich jemand etwas schnappen würde das ich unter CC gesetzt habe und es kommerziell weiterbenutzt oder weiterverarbeitet, denn mein Werk würde dadurch ja bekannter werden. Ich hätte doch dadurch auch entsprechende Anerkennung und die durch mich unter CC gesetzen und veröffentlichen Materialien sind ja weiterhin frei verfügbar. Der Nutzer kann nun wählen.
Ich weiß, die Diskussion zur „adäquaten“ Lizenzierungspraxis ist für viele Leute haarig, gerade auch im Zusammenhang mit OER. Ich möchte mal aus der Sicht von Wikimedia versuchen, Christian Spannagels Votum für freie Lizenzen in einigen Punkten zu unterstützen (und ausführlicher, als dies beim EduCamp möglich war). Für Feedbacks, ob die Argumentation so verständlich ist, wäre ich euch übrigens dankbar:
1. Systematische Unklarheit des Kommerzbegriffes
Creative Commons definiert nicht trennscharf genug, welche Handlungen als kommerziell einzustufen sind. Grenzfälle sind kostendeckende oder kostenüberschreitende Bereitstellungskoten für Trägermedien, Werbebanner auf kostenfrei zugänglichen Seiten, Verwendung ohne Werbebanner und Kostenpflicht durch ein ansonsten kommerzielles Unternehmen, etc. Ein Teil der Handlungen ist eindeutig kommerziell, ein Teil der Handlungen ist eindeutig nicht kommerziell, aber ein großer Bereich dazwischen ist unklar und schafft Rechtsunsicherheit für Nachnutzer, bzw. verhindert die Verwendung. Durch die Verwendung einer Lizenz, die kommerzielle Nutzung erlaubt, wird dieses Problem in pragmatischer Weise umgangen.
2. Nichtkommerzielle Projekte profitieren auch von einer kommerziellen Verbreitung
Nur wenige nichtkommerzielle Unternehmungen kommen ganz ohne – in der Regel kleine – kommerzielle Handlungen aus, beispielsweise der Souvenirladen eines ansonsten gemeinnützig arbeitenden Museums. Durch die kommerzielle Verbreitung von Inhalten unter Freier Lizenz werden mehr Menschen in die Lage versetzt, diese Inhalte dann nicht-kommerziell weiterzunutzen. In Verbindung mit dem Copyleft-Modul in der CC-Lizenz wird sichergestellt, dass eine Remonopolisierung Freier Inhalte unmöglich ist. So sorgt etwa der Vertrieb von Stock Images unter Freier Lizenz in einem kommerziellen Bildbearbeitungsprojekt dafür, dass am Ende mehr Menschen in Kontakt mit freien Inhalten kommen.
3. Nicht-intendierte Stärkung restriktiver Nutzungsbedingungen
Wenn Inhalte die kommerzielle Nutzung untersagen, bleibt ein Bedarf für solche Inhalte, die dann im Zweifel komplett unfrei lizenziert entstehen und der Nutzung durch Personen ohne geschäftliche Interessen nicht zur Verfügung stehen.
4. Hindernisse für Verknüpfung
Dies ist ein Punkt, den Klaus Dautel bereits angedeutet hat: „Eine digitale Bibliothek von Unterrichtsideen und -materialien ist eine quasi utopische Angelegenheit, vergleichbar der Wikipedia, nur schwieriger, und benötigt vor allem Kommunikationsstrukturen.“ Für bestimmte Inhalte, z.B. freie Bildungsmaterialien im Sinne von Open Educational Resources, ist es eben wichtig, dass sie frei im Netz flottieren können und anschlussfähig bleiben für Kommentare und Verbesserungsvorschläge seitens der pädagogischen Praktiker. Geschieht dies auf Plattformen, die sich z.B. über Werbebanner refinanzieren müssen, entsteht unweigerlich ein nicht gewünschter Konflikt (s. Punkt 1). Auch Reputationsgewinne, z.B. im wissenschaflichen Raum, können sich über freie Inhalte herstellen, da die Pflicht zur Nennung des Urhebers ja eingehalten werden muss.
5. Kommerz ist nicht inhärent böse
Das häufigste Argument, das gegen die kommerzielle Nachnutzung vorgebracht wird, ist nicht systematischer Natur, sondern folgt gewissermaßen einer ethischen Intuition. Viele Urheber möchten einfach nicht, dass ein Dritter von “ihren Ideen” profitiert. Dabei ist es weder unmoralisch noch gesamtgesellschaftlich schädlich, wenn Inhalte durch jene verbreitet werden, die ein eigenes finanzielles Interesse daran haben, Wertzuschöpfungsketten zu erhalten und im Zweifelsfalle auch Arbeitsplätze zu sichern. Gegen die “Veredelung” freier Inhalte zu sogenannten Premiumprodukten (z.B. hochwertige Bücher mit Kartenmaterial) ist zunächst einmal nichts zu sagen, zumal mit den dadurch erzielten Einnahmen im Zweifel auch etwas davon zurück in die Verbesserung Freier Inhalte fließen kann.
@Jan Danke für diesen großartigen und erhellenden Kommentar! Er bestärkt mich darin, meine OERs weiterhin auch für die kommerzielle Verwendung zu öffnen.
Ich bin ein ganz entschiedener Verfechter von BY-NC-SA. Deswegen kann ich z.B. Material auf einer Reihe von Plattformen bisher nicht einstellen.
Die CC enthält folgenden, wichtigen Zusatz:
Verzichtserklärung — Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten.
Das heißt ja, dass Rechtssicherheit bei „Grauzonenverwendung“ (kostendeckendes Arbeiten, Produktion von Datenträgern durch Vereine usw.) durch eine ganz einfache Frage hergestellt werden kann.
Das muss natürlich für jeden Inhalt einzeln geschehen. Daher mag es aus Gründen der Bequemlichkeit sinnvoll erscheinen, gleich generelle Absolution zu erteilen, um Hemmschwellen bei der Verwendung abzubauen. Bei derartig großen Plattformen wie Wikipedia geht es wohl auch gar nicht anders.
Dabei ist für den Urheber aber weder der Umfang noch die Art der Verwendung transparent. Er kann damit z.B. nur schwer auf „Marktbedürfnisse“ reagieren und Inhalte ggf. neu schaffen oder modifzieren, so dass sie eine größere Relevanz besitzen. Von solcherlei „Statistik“ sind viele existierende Plattformen maßgeblich getragen. Das ist ein Motivationsproblem. Er kann sich nur durch Zufälle eventuell an der Verwendung seiner Inhalte erfreuen – die Frage ist, ob diese ausreichen, Engagement nachhaltig zu verstetigen. Mir wäre das zu wenig.
Die Weiterverbreitung durch eindeutig kommerzielle agierende Institutionen wird dadurch gekennzeichnet sein, dass freie Inhalte zunächst mit kommerzielle kombiniert werden und einzeln gekennzeichnet werden müssen – ob da die Rückfrage an den Urheber zeitlich so ins Gewicht fällt? Vielleicht kann es in dem „vielbeschworenen Netz der Kommunikation“ auch um persönliche Kontakte gehen.
Bei einer Plattform wäre mir wichtig, dass ich das Lizenzmodell für meine Inhalte frei wählen kann. Je mehr „Vorschriften“ dazu, desto unattraktiver für mich.
Gruß,
Maik
[…] CC-Lizenzen für offene Bildungsmedien […]
Lieber Jan,
deine Ausführungen bewegen mich dazu, auch meine bisherige Lizenz zu überdenken. Dein Text ist übrigens so, wie du ihn geschrieben hast sehr gut verständlich und hat mir sehr geholfen. Was Maik in seiner Argumentation nicht bedacht hat ist die Drittverwertung. Also meine Inhalte werden von jemand anderem verwendet, und daraus geht eine weitere Verwertung hervor, in der meinWerk nur noch an einem Teil des Materials vorkommt, weil ich zum Beispiel ein Bild beigesteuert habe. Der Drittverwerter wird sich wohl eher mit dem Zweitverwerter, wenn überhaupt in Verbindung setzen. Eigentlich will ich aber die Verwertung meiner Materialien so einfach wie möglich machen und da ist das schlagende Argument, die kommerzielle Nutzung zu erlauben, aber nur unter Weitergabe der gleichen Lizenzbedingungen, also CC by-sa 3.0
@Hauke: ich glaube, da liegt ein weit verbreitetes Missverständnis vor. Bei Open Source bzw. Freier Software ist kommerzielle Nutzung nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht. Android, Mac OSX und die Mehrheit der Webserver wären ansonsten heute kaum denkbar.
Das GNU-Projekt (Urheber der verbreitetsten freien Softwarelizenz „GPL“) und die Free Software Foundation definieren eine Lizenz, die kommerzielle Nutzung verbietet, explizit als unfrei. Weil eben die Freiheit der Nutzer eingeschränkt wird. Auch die NC-Klausel von Creative Commons wird deswegen abgelehnt.
@Maik: ich verstehe deine Motivation gut. Habe selbst jahrelang NC für eigenen Kram benutzt. Wie du aber selbst sagst: „Je mehr “Vorschriften” dazu, desto unattraktiver für mich.“ NC ist doch genau eine dieser Vorschriften, die eine Weiterverwendung so erschwert. Und wie das Beispiel Freie Software zeigt, scheint sich auch ohne NC das Engagement nachhaltig verstetigt zu haben. Ich behaupte sogar, gerade eben deswegen. Linus Thorvalds etwa hätte sicher schon längst aufgegeben, wären Firmen mit kommerziellen Interessen nicht irgendwann auf seinen Linux-Zug aufgesprungen. Zugegeben, das ist ein eher spezielles Beispiel, aber Jans Erklärungen weiter oben zeigen ja den allgemeinen Nutzen NC-freier Lizenzen.
Besonders Jans Punkt 3 wird noch viel zu wenig beachtet, finde ich.
[…] viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten, wie auch aktuellen Debatten (z.B. zum Thema Freie Bildungsinhalte oder die Reformdebatte zum Urheberrecht) […]
[…] viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten, wie auch aktuellen Debatten (z.B. zum Thema Freie Bildungsinhalte oder die Reformdebatte zum Urheberrecht) […]
[…] und Überzeugungsarbeit zu leisten, wie auch aktuelle Debatten (zum Beispiel zum Thema Freie Bildungsinhalte oder die Reformdebatte zum Urheberrecht) […]
[…] Trend ist nach wie vor unschön: Apple hat ibook Author vorgestellt. Analysen dazu gibt es genug, OER wäre was […]
[…] 04. – 05.06.11 politcamp 3 14. – 16.10.11 Barcamp auf dem AdZ Kongress 12.11.11 AdZ Barcamp (Veranstalter) 18. – 20.11.11 Educamp in Bielefeld 16. – 18.03.12 Educamp in Köln […]