Laut Schulen ans Netz e.V. sehen auch die Pädagogen in dem neuen Urheberecht viele Schwierigkeiten zukünftig auf Bildungsprozesse zukommen. Das kann man ja auch irgendwie nachvollziehen. Die Rechtslage ist in den meisten Fällen zwar eindeutig, würde man sich jedoch immer streng an die Regel halten wäre multimediale Bildung entweder nicht möglich, weil der Aufwand, die Erlaubnis der Rechteinhaber einzuholen zu groß ist oder weil es an dem nötigen Kleingeld fehlt um beispielsweise eine im TV aufgezeichnete Sendung im Unterricht zu zeigen. Die Auskünfte der Broadcasts sind da meist eindeutig: „Keine Aufführung im öffentlichen Raum!“ Da bleibt ja dann nur noch das Schulbuch, die meisten sind aber nicht besonders gelungen und ausserdem gibt es meist auch noch andere Sachzwänge, die in Bildungsprozessen einen Medienwechsel erforderlich machen.
Ich hoffe und setze auf die Contentflatrate. D.h. einmal bezahlen und dann die Inhalte so nutzen zu dürfen, wie es die Situation erfordert.
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