The new digital native
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Bestimmte Rechte vorbehalten von pvantees (flickr)

Der aktuell diskutierte JMStV (Tabelle mit den Änderungen zum letzten JMStV) fordert zukünftig alle Webseitenbetreiber_innen auf, ihr Angebot freiwillig mit einer Alterskennzeichnung (ohne Altersbeschränkung, ab6, ab12, ab16 und keine Jugendfreigabe (entspricht ab 18)) zu labeln. Gestern war eine der Topmeldungen in diesem Zusammenhang die Schließung des Blogs VZlog.de. Vollkommen klar ist, dass dieser vorauseilende Gehorsam zwar mediale Aufmerksamkeit verschafft, der Bearbeitung des Themas aber nicht gerecht wird. So lange unklar ist, welche Inhalte unter welche Altersfreigabe fallen wird es eh schwer sein eine entsprechende Alterskennzeichnung auf dem eigenen Blog vorzunehmen. Bisher waren solche allgemeingültigen Kritierien zur Altersfreigabe nicht nötig, sie wurden zu Recht im Einzelfall entschieden, sucht man im Netz verzweifelt nach Kriterien für eine Alterskennzeichnung. Es gibt wage Anhaltspunkte für die Einstufung von Filmen, die später auch auf die Einstufung von Computerspielen übertragen wurde. Diese Kritierien (siehe auch beim SWR) beziehen sich jedoch immer auf ein visuelles Angebot.

Die Kriterien zur AltersfreigabeWeiterlesen