Ich arbeite gerade an einer kleinen App zum historischen Lernen, dazu in Kürze mehr. Im Zuge der Recherchen bin ich über eine Rede von Willy Brandt vom 17.6.1962 gestolpert. Für die App hätte ich aus der aufgezeichneten Rede bei einer Länge von 38:32 Minuten genau 30 Sekunden benötigt, in denen Willy Brandt die entscheidenden Sätze sagt:
„Jeder unserer Polizeibeamten und jeder Berliner Bürger soll wissen, dass er den regierenden Bürgermeister hinter sich hat, wenn er seine Pflicht tut, indem er von seinem Recht auf Notwehr Gebrauch macht und indem er verfolgten Landsleuten jedem ihn möglichen Schutz gewährt.“
Die Aufzeichnung wurde vom SFB beauftragt und liegt jetzt in den Archiven des RBB. Wir fassen zusammen, eine Person des öffentlichen Lebens, Willy Brandt, ist auf einer Videoaufzeichnung zu sehen, die beim RBB archiviert ist und von der ich einen Auschnitt von 30 Sekunden lizensiert haben wollte, um ihn in einer App anzuzeigen. Ausser ein paar Historynerds wird das niemanden interessieren und trotzdem machte mir der RBB mir folgendes Angebot:
Lizenzgegenstand: Beitrag „17. Juni 1962 Adenauer/Brandt vor dem Rathaus Schöneberg“ vom 17.06.1962, ARN: 200409, Beitragslänge: 38’32“, Ausschnittslänge: 00’30“ Lizenzrechte: nicht-exklusive Ausschnittsrechte zur Verwendung in der App … (download via Apple-Store, google play-store etc.) zur Geschichte des Volkspolizisten Reinhold Huhn.
Lizenzzeitraum: 3 Jahre (alternativ 7 bzw. 10 Jahre)
Lizenzgebühr: 3 Jahre = 1.250,00 €, 7 Jahre = 2.000,00 €, 10 Jahre = 2.500,00 €
Ich habe dann noch mal deutlich gemacht, dass ich nicht vorhabe mit dieser App reich zu werden und die entsprechende Version nur die unmittelbaren Kosten einspielen soll. Darauf antwortete der Kollege vom RBB Archiv:
Was für einen Preis hatten Sie sich denn vorgestellt? Ist die App eigentlich kostenpflichtig? Falls nicht, liess
sich da noch etwas machen.
Ich deutete an, dass ich nicht mehr als 500,00 € bezahlen kann, weil das ganze Projekt als Prototyp nur vom Engagement der Beteiligten lebt. Und dann folgte der Freundschaftspreis:
Lizenzgegenstand: Beitrag „17. Juni 1962 Adenauer/Brandt vor dem Rathaus Schöneberg“ vom 17.06.1962, ARN: 200409, Beitragslänge: 38’32“, Ausschnittslänge: 00’30“
Lizenzrechte: nicht-exklusive Ausschnittsrechte zur Verwendung in der App … (download via Apple-Store, google play-store etc.) zur Geschichte des Volkspolizisten Reinhold Huhn.
Lizenzzeitraum: 1 Jahre (alternativ 3 Jahre)
Lizenzgebühr: 1 Jahre = 500,00 €, 3 Jahre = 750,00 €
Natürlich ist mir klar, dass auch 50 Jahre danach die Macher dieses Videos von irgendetwas leben müssen. Aber in diesem Fall geht das zu Lasten eines wichtigen historischen Erbes. Und gerade die Deutsche Geschichte hat gezeigt, dass wir sie nicht (hinter einer urheberrechtlichen Paywall) verbergen sollten, sondern die Rechte freigekauft werden müssen um die Geschichte nicht zu vergessen.
Mir ist in jedem Fall deutlich geworden, dass die digitale Welt scheußliche Brüche in der analogen Welt verursacht.
Update am 28.1.2013:
Nachdem der Artikel auf Facebook gepostet wurden, bekam der Verlauf der Ereignisse noch einmal Schwung. Daniel Libertus stellte fest, dass
Ich sehe gerade, du bist da in einer Grauzone bzgl. der Filmaufnahme. LSR für Ton- und Filmaufnahmen haben 50 Jahre ab erster legalen Veröffentlichung (das ist nicht die live-Ausstrahlung der Rede) Bestand. Damit könnte das LSR für diese Aufnahme tatsächlich entfallen sein.
Mit dieser Information habe ich mich erneute an den RBB gewandt und bekam die Antwort:
die genannten Kosten beziehen sich auf eine Archivkostenpauschale für das zur Verfügung stellen des Materials.
Wenn das Archiv also für die zur Verfügungstellung des Materials also nicht gebraucht wird entstehen keine weiteren Kosten und das konnte der RBB nur bejahen. Insofern kann ich das Material jetzt kostenfrei verwenden und dieser Blogpost hat ganz erheblich dazu beigetragen.
Einspruch! Die Macher des Clips wurden a) von Rundfunkgebühren bezahlt und sind b) wohl schon lange im Ruhestand oder tot. Urheber der Rede ist im Zweifelsfall auch eher Brandt selbst, der Rbb will hier eine fremde Rede lizenzieren. Urheber sollten von ihren Werken leben können, aber das ist bizarr.
[…] Bundesregierung beziehen wollte. Eine Veröffentlichung wurde mir versagt. Ebenso ist es mit einem Videobeitrag des SFB gewesen, auf dem Willy Brandt vor dem Schöneberger Rathaus 1962 zu sehen war. Im Vortrag habe ich […]
[…] die absurden Auseinandersetzung zu Urheberrechtsfragen hatte ich hier bereits berichtet. Wie genau die App funktioniert kann man sich im Webtalk anschauen, der bei pb21 […]
[…] Artikel ist zuerst auf Dotcomblog […]