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Da laß ich heute morgen in der Zeitung, dass KIK über seine MitarbeiterInnen 4 mal jährlich Auskünfte bei der Firma Creditreform (mit der FAQ ) eingeholt hat. Warum? – Um zu wissen, wem man an der Kasse vertrauen kann, und wer einen Grund hätte zu stehlen. In der WAZ war das nur eine Randnotiz wehrt, im Internet stand dafür etas mehr. „Von einer «großen Geheimhaltung» könne bei dem Geschehen bei Kik jedenfalls nicht die Rede sein.“

  1. Was ist das bitte für eine Bewertung des Sachverhalts von seiten der Staatsanwaltschaft, dass Kik es nicht geheimhält?
  2. Das grenzt ja schon an eine unglaubliche Dreistigkeit. Es spricht einiges dafür, dass Bespitzelung von MitarbeiterInnen zur Betriebskultur dazu gehört. Es wird kein großes Geheimnis mehr darum gemacht, weil der abhängig Beschäftigte zu keiner Zeit seinen eigenen Geldgeber verunglimpfen würde.

Die Firma Creditreform hat eine FAQ zur zur Bonitätsprüfung von Privatpersonen zum download bereitgestellt. Auskünfte werden nur dann erteilt, wenn ein besonderes Ubteresse vorliegt. Was das genau ist, ist hier kurz aus dem Dokument zitiert:

Was ist dieses „berechtigte Interesse“?
Das laut § 29 (2) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom Gesetzgeber geforderte berechtigte Interesse ist Grundvoraussetzung für die Erteilung jeder Auskunft durch uns;  es wird uns in jedem Einzelfall von unseren Kunden dargelegt und von uns regelmäßig überprüft. Das berechtigte Interesse eines Unternehmens an einer Auskunft über Sie als Käufer ist immer dann gegeben, wenn Sie signalisiert haben, dass Sie an einer Geschäftsanbahnung interessiert sind, oder Sie schon Kunde dieses Unternehmens sind und die bestehende Geschäftsverbindung auf eventuelle Veränderungen Ihrer Bonitätslage überprüft werden soll, oder eine Forderung Ihnen gegenüber zum Inkasso eingezogen werden soll (wobei es dabei nicht Aufgabe der CEG ist,  die Rechtmäßigkeit der Forderung anzuerkennen oder zu prüfen).

Offensichtlich prüft Creditreform das „berechtigte Interesse“ regelmäßig bei seinen Kunden ab. Wohl aber nicht bei den wirklich guten Kunden, denn dann wäre doch schnell klar geworden, dass es sich im Kik Fall nicht um ein berechtigtes Interesse handeln kann.

Dennoch es bleibt nur eine Randnotiz. Das Thema Datenschutz ist keines, mit dem man Wahlkampf machen kann, dafür hat der Staat selbst zu viel Interesse an den Daten seiner Bürger. Ich bn gespannt, was aus dem Kik Fall wird … Ein Fall übrigens von vielen, der sich in meine Recherchen zu einem Vortrag „Arbeitnehmerdatenschutz – Und was tun die Gewerkschaften?“ morgen abend auf der SIGINT einreihen.