Am 07.12.11 fand in den Räumen der Heinrich Böll Stiftung die Veranstaltung „Schulbuchtrojaner. Urheberschutz oder Gefahr für die Freiheit von Lehre und Forschung?“ @ciffi hatte die Diskutanten im Vorhinein um das Einreichen von Thesen gebeten. Die spielten dann in der Diskussion keine Rolle mehr. Die Arbeit soll aber nicht umsonst gewesen sein. Also noch etwas aus meiner Sicht zur Veranstaltung am 07.12.
Ich habe mir als Vorbereitung den Vertrag zwischen KMK und VdS noch einmal genauer angeschaut, dabei kam ich natürlich auch nicht um diverse Webseiten herum, die der VdS zusammen mit der KMK betreibt. Die nicht zu leugnende enge Beziehung zwischen der Lobbyorganisation VdS und der staatlichen KMK fällt dabei besonders negativ auf. Hier einige hervorstechende Zitate:
- „Die Lehrkräfte profitieren von dem neuen Fotokopiervertrag in zweifacher Hinsicht: Die Regelungen sind für den Unterrichtsalltag praktikabel. Und: Lehrerinnen und Lehrer erhalten Rechtssicherheit.“ (vgl. http://www.schulbuchkopie.de/huntergruende.html) / pers. Anm.: Rechtssicherheit = Unsicherheit im praktischen Lehreralltag
- „Zulässig sind nur analoge Kopien. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z.B. per E-Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet und wird von der neuen vertraglichen Regelung ebenfalls nicht erfasst.“ (http://www.schulbuchkopie.de/neuenregeln.html)
- Video des VdS zur Produktion eines Schulbuchs mit dem Titel „Die Schulbuchmacher“. Der Titel macht schon deutlich, dass es nicht um das Schulbuch, sondern um seine Macher geht, also die VdS. Der Inhalt des Video erinnert an die Zeit, als es noch Lexikas gab, bei denen mit ähnlichem Engagement die Sicherung der Qualität hervorgehoben wurde. In dem Video ist auch zu hören: „Schulbücher werden an moderne Unterrichtskonzepte angepasst.“ Das ist echt vermessen.
- Der VdS hat übrigens die Webseite http://www.schulbuchkopie.de/ auch als Flyer produziert. Auf die Idee muss man erst mal kommen: Was für Hardcore Internetausdrucker: Ein in eine Webseite gegossener Flyer zum Download. Wer so etwas macht, für den ist der Unterschied zwischen einer Webseite und einem gedruckten Flyer auch auf die leichte Reproduzierbarkeit des Digitalisates reduzierbar.
Dann als zweites die Thesen, mit denen ich in den Ring gestiegen bin und die Michallik vor dem Hintergrund einer „Phantomdiskussion“ kollektiv entkräften wollte, was ihm aber nicht gelang.
- Urheberrecht = Indoktiniation oder etwas milder Verkündigung von Wissen. Bilden in der Wissensgesellschaft heißt aber gestalten und konstruieren, dass wird mit dem Urheberrecht schwierig.
- Copy & Paste ist nicht das Ende eines individuellen kreativen Prozesses, sondern sein Anfang.
- Streng genommen findet auch bei heutigen Fotokopierern eine Digitalisierung statt.
- Das Bezahlmodell für Schülbücher sollte eine Art Flatrate sein, analog der Kulturflatrate-Idee, weil das aufrechterhalten alter Verwertungsmodelle die Bildung bewahrt statt revolutioniert.
- Die Schnüffelsoftware macht den Einzug des Neuen lernens in Bildungsinstitutionen schwer bis unmöglich, ist aber ein Indikator für die Bewahrpädagogik von Oben.
- Die Schnüffelsoftware mahnt alle Beteiligten über Lizensierung von Wissen in Bildungsprozessen zu sprechen und damit über einen Reboot von Lernen überhaupt.
- Jetzt, wo wir die Read/Write Medien kennen und schätzen lernen, verhindern Schulbücher, die am Urheberrecht festhalten, zeitgemäß mit Wissen umzugehen.
- Die Digitalisierung bei der Wissenskonstruktion zu verhindern ist ein falsches Zeichen für die Zukunft des Lernens
- 97 Mitglieder im VdS Bildungsmedien e.V. teilen sich 7.300.000 Mio aus der „Kopierflatrate“. Hier noch mal die Übersicht der Abgaben im Laufe der nächsten Jahre:
- Die Abgaben auf Fotokopien steigen jedes Jahr um ca. 500.000,00 Euro. Wie eine solche Anpassung über 4 Jahre zustande kommen kann ist vollkommen unklar.
- Bei 43.555 Schulen 2011 in Deutschland ergeben sich daraus bei einer Gesamtabgabe von 7,3 Mio € 167,00 € pro Schule.
Die Frage, die selbstverständlich offen blieb, war die von @maltespitz. Wenn die KMK solche Verträge mit der Privatindustrie schließen muss, wo bleibt dann das Erarbeiten und Ringen um Alternativen. Michallik gab nur zu, dass OER der KMK nicht unbekannt sei. Um es mit den Worten der Macher der Shiftvideos zu sagen: „Jetzt, wo sie all dies wissen, wie wollen sie damit umgehen?“
Weiterführende Links:
- Aufzeichnung der Podiumsdiskussion
- Artikel bei Netzpolitik: Podiumsdiskussion zum Schultrojaner
- Beitrag bei deutschlandradio Kultur: Einsatz von Schultrojanern ist ein Schock
- Im Hyperlandblog: Open-Source-Schulbücher: Wie der Schultrojaner neue Ideen ins Bildungssystem schmuggelt
„3. Streng genommen findet auch bei heutigen Fotokopierern eine Digitalisierung statt.“
Jeder moderne Fotokopierer scannt (digitalisiert) das Original. Geht es jetzt um a) Speicherdauer oder b) Speicherort?
Zu a) Ich weiß nicht, ob jeder Kopierer den Scan nach Ausführung der Kopie löscht. Kopierer, die das nicht machen, dürften dann nicht mehr in Schulen stehen.
Zu b) Wenn der Kopierer einen Scan macht, warum soll ich diesen nicht zum Beispiel auf einem Stick, dem Schulserver oder wo anders speichern? Zumal wenn die Kopie rechtens war? Warum muss ich Unmengen Papier vorrätig halten und / oder immer mitschleppen?
Man mag über Urheberrecht denken, wie man will – das hier aber ist absoluter Unsinn.
Vielleicht auch interessant: Dem aktuellen Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53UrhG von Dezember 2010 ging bereits einer von 2008 voraus.
Auch in diesem wurden Zahlungen festgelegt,
2008 – 6 Mio. €,
2009 – 6,5 Mio € und
2010 – 7 Mio €.
Im Vertrag von 2008 ist die digitale Kopie lediglich mit einem Satz bedacht:
„Eine digitale Speicherung über den Kopiervorgang hinaus und ein digitales Verteilen sind durch diesen Gesamtvertrag nicht erfasst.“
Das bedeutet, auch wenn es nicht so scharf wie im aktuellen Gesamtvertrag formuliert ist, dass digitale Kopien auch schon 2008 nicht erlaubt waren.
Auch 2008 verpflichteten sich die Länder bereits zu Maßnahmen bei Verstößen gegen den Vertrag:
“ Die Länder verpflichten sich, bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken gegen die betreffende
Schule schulrechtliche Schritte einzuleiten. Zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber bleiben unberührt.“
Nachzulesen unter Gesamtvertrag Schule § 53 UrhG 2008
Dem Vertrag von 2008 ging ein anderer Vertrag voraus von 2000 (zu dem ich jetzt nichts finden konnte) und vor diesem gab es den von 1996 (gültig für 1995 bis 1999). Auch in diesem wurden bereits Zahlungen festgelegt. Diese orientierten sich an der
Schülerzahl zum Stichtag 1. Oktober 1994
Für 1995 wurde die Zahlung von 7.593.701,– DM (zuzüglich Mehrwertsteuer von 7%) festgelegt, also rund 4 Mio €. Interessant ist dieser Betrag, wenn man bedenkt, dass die Summe gewachsen ist, bei sinkenden Schülerzahlen. Auch für die weiteren Vertragsjahre wurde die Summe aus der Schülerzahl berechnet.
Damals wurde den Ländern noch das Recht eingeräumt, auch die Hersteller der Vervielfältigungsgeräte in die Pflicht zu nehmen.
Was im Vertrag von 1996 noch fehlt, sind genaue Festlegungen des Umfanges der Kopien.
Auch diesem Vertrag gingen weitere Verträge voraus.
Link zum Vertrag von 1996.
absoluter Unsinn, ja. Wurde aber gestern bei der Diskussion bei der Böll Stiftung von Michallik, KMK mit aller Kraft verteidigt, siehe das im Blogposting unten verlinkte Video
„Zu a) Ich weiß nicht, ob jeder Kopierer den Scan nach Ausführung der Kopie löscht. Kopierer, die das nicht machen, dürften dann nicht mehr in Schulen stehen.“
Gerade erfahren:
Alle aktuellen Groß-Kopierer haben Festplatten eingebaut, auf denen alles zwischengespeichert wird. Und nicht nur das, es wird nie mehr gelöscht ausser die Platte ist voll. Daher muss bei kaputten Kopierern eine Herausgabe oder Löschung der Daten im Beisein eines Verantwortlichen gewährleistet sein.
Um so unsinniger die Bestimmung:
Auf den Schulkopierern – so sie denn nicht uralt sind – ist das Unterrichtsmaterial schon gespeichert, aber es wird immer wieder neu eingescannt.
[…] zum gleichen Thema bei der Boell-Stiftung seine Bedenken gegen den Gesamtvertrag im Blog formuliert. Dort schreibt er, dass durch den Gesamtvertrag keine Rechtssicherheit, sondern eher […]
[…] Vom Neuen Fotokopieren #schultrojaner […]
[…] von Recht und Ordnung im Schulbuchumfeld nicht in der Versenkung verschwinden. Selbst wenn der Schultrojaner bis auf weiteres auf Eis gelegt ist, ist die Wende hin zu offenen Bildungsressourcen nicht in […]